Batterieverordnung
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet sind. Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Futterautomaten, Mulmsaugern u.ä. dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein.
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:
Sie sind verpflichtet, Altbatterien so zu entsorgen, wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten.
Sie haben die Möglichkeit, Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort kostenlos abzugeben. Die von uns erhaltenen Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns
Zoohaus Dietzenbach - Babenhäuser Strasse 32 - 63128 Dietzenbach
zurücksenden. Bei der Rücksendung gebrauchter Batterien sind die Kontaktflächen der Batterien (+ und - ) isolierend abzukleben, da andernfalls Brandgefahr besteht. Die Rückname beschränkt sich auf Batterien, welche wir im Sortiment führen bzw. geführt haben sowie auf die Menge, derer sich ein Kunde üblicherweise entledigt.
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der Abbildung unten. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - im Beispiel oben "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers